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Regesten der Landgrafen von Hessen

1400 August 2

Quittung des Franke von Mengerskirchen über Pferdeschäden

Regest-Nr. 1954

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament, mit dem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 525, S. 337/339.
Regest
Franke von Mengerskirchen bekundet, daß ihn Landgraf Hermann für alle Hengste und Pferde entschädigt hat, die er in seinem Forderungen an Landgraf Hermann mit diesem verglichen und von ihm entschädigt worden ist.
Es siegelt sein Bruder Johann von Sottenbach.
Uff den nesten sonnabind nach der czwelf apostelen dag 1400.
Nachweise

Weitere Personen

Mengerskirchen, Franke von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Sottenbach, Johann von

Sachbegriffe

Quittungen · Hengste · Pferde · Pferdeschäden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1954 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1954> (Stand: 07.05.2026)