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Regesten der Landgrafen von Hessen

1421 Dezember 20

Revers Hanmann und Else Scherers über ihre Entlassung aus der Leibeigenschaft

Regest-Nr. 15840

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2389 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 528⟩.
Stückbeschreibung: Moderbeschädigt und aufgezogen.
Siegel: Siegel ab.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogener Kopiar, 289, um 1430.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 864 Nr. 3078.
Regest
Hanmann Scherer bekundet, daß er und seine Frau Else von Graf Johann von Katzenelnbogen lebenslänglich befreit worden sind. Er gelobt, beim Verlust der Freiheit, im Gebiet der Grafschaft wohnen zu bleiben.
Für den Aussteller siegelt Diether von Hadamar, Landschreiber des Grafen.

Wortlaut der Datierung

D. 1421 sabbato in vigilia beati Thome apostoli.

Nachweise

Aussteller

Scherer, Hanmann · Scherer, Else, Frau Hanmans

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV.

Siegler

Hadamar, Diether von

Sachbegriffe

Landschreiber · Leibeigene, Freilassung von · Ehefrauen · Residenzpflichten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15840 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15840> (Stand: 10.05.2026)