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Regesten der Landgrafen von Hessen
1373 November 26
Gerhard von Seelbach erhält das Burglehensgeld der letzten zwei Jahre
Regest-Nr. 1582
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit dem abhäng. Siegel - Rückvermerk des 14. Jhs.: Gerhardus de Selbach.. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 204, S. 175. - Regest
- Ritter Gerhard von Seelbach quittiert den Landgrafen über 12 Mark Marburger Währung,und zwar über 6 Mark Burglehnsgeld für das vergangene und 6 Mark Burglehnsgeld für das laufende Jahr.
Siegel des Ausstellers.
1373 sabato proximo post diem sancte Katherine. - Nachweise
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Weitere Personen
Seelbach, Gerhard [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ritter · Quittungen · Währungen, Marburger · Burglehnsgelder
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1582 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1582> (Stand: 05.05.2026)

