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Regesten der Landgrafen von Hessen

1373 November 26

Gerhard von Seelbach erhält das Burglehensgeld der letzten zwei Jahre

Regest-Nr. 1582

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit dem abhäng. Siegel - Rückvermerk des 14. Jhs.: Gerhardus de Selbach..
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 204, S. 175.
Regest
Ritter Gerhard von Seelbach quittiert den Landgrafen über 12 Mark Marburger Währung,und zwar über 6 Mark Burglehnsgeld für das vergangene und 6 Mark Burglehnsgeld für das laufende Jahr.
Siegel des Ausstellers.
1373 sabato proximo post diem sancte Katherine.
Nachweise

Weitere Personen

Seelbach, Gerhard [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Marburg, Währung

Sachbegriffe

Ritter · Quittungen · Währungen, Marburger · Burglehnsgelder

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1582 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1582> (Stand: 05.05.2026)