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Regesten der Landgrafen von Hessen

1347 März 26

Richwin von Hohenstein quittiert über sein jährliches Burglehensgeld

Regest-Nr. 15608

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2224 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 361⟩.
Siegel: Mit abhängendem beschädigten Siegel von 2,7 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Schild im Schild, im linken Obereck des Hauptschildes als Beizeichen eine Rose. Umschrift: ... von . hoinstein
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 310 Nr. 1006.
Regest
Ritter Richwin von Hohenstein quittiert dem Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen über den Empfang seiner 3 Mark Burglehensgeld für dieses Jahr.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

D. 1347 in crastino Palmarum.

Nachweise

Aussteller

Hohenstein, Richwin [I.] von

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II.

Siegler

Hohenstein, Richwin [I.] von

Sachbegriffe

Burglehensgelder · Quittungen · Ritter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15608 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15608> (Stand: 08.05.2026)