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Regesten der Landgrafen von Hessen
1472 Juli 22
Graf Philipp von Katzenelnbogen und Landgraf Heinrich vereinbaren mit Gräfin Ottilie von Thierstein Ratenzahlung
Regest-Nr. 13110
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1089 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 81, Nr. 57a〉, Konzept. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1579 Nr. 5667. - Regest
- Graf Philipp von Katzenelnbogen und Landgraf Heinrich von Hessen bekunden, daß Graf Philipp seiner Schwiegertochter Ottilie von Nassau, Gräfin zu Thierstein, schuldig ist, 1000 fl. jährlicher Gülte als Wittum und Morgengabe auf Burgschwalbach und das Dörsdorfer Gericht lebenslänglich anzuweisen. Sie haben sich nunmehr mit Ottilie geeinigt, daß sie dem Grafen Burgschwalbach und das Dörsdorfer Gericht wieder freigibt und ihr dafür die Rente zu zwei Raten jährlich auf Bürgen verschrieben werden. Da nun auf Bitte Graf Philipps und Landgraf Heinrichs Graf Johann von Nassau mit anderen Bürge dafür geworden ist, geloben beide, den Grafen Johann wegen dieser Bürgschaft schadlos zu halten.
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Wortlaut der Datierung
Geben uff mittwochen sant Marien Magdalenen tag 1472.
- Nachweise
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Aussteller
Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Empfänger
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Siegler
Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Burgschwalbach (Gem. Hahnstätten/Rheinland-Pfalz) · Dörsdorf (Gem. Katzenelnbogen/Rheinland-Pfalz)
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Sachbegriffe
Morgengabe · Wittum · Abschlagszahlungen · Grafen · Bürgen · Schadlosurkunden · Renten, jährliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 13110 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13110> (Stand: 04.05.2026)

