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Regesten der Landgrafen von Hessen

1472 Juli 22

Graf Philipp von Katzenelnbogen und Landgraf Heinrich vereinbaren mit Gräfin Ottilie von Thierstein Ratenzahlung

Regest-Nr. 13110

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1089 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 81, Nr. 57a⟩, Konzept.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1579 Nr. 5667.
Regest
Graf Philipp von Katzenelnbogen und Landgraf Heinrich von Hessen bekunden, daß Graf Philipp seiner Schwiegertochter Ottilie von Nassau, Gräfin zu Thierstein, schuldig ist, 1000 fl. jährlicher Gülte als Wittum und Morgengabe auf Burgschwalbach und das Dörsdorfer Gericht lebenslänglich anzuweisen. Sie haben sich nunmehr mit Ottilie geeinigt, daß sie dem Grafen Burgschwalbach und das Dörsdorfer Gericht wieder freigibt und ihr dafür die Rente zu zwei Raten jährlich auf Bürgen verschrieben werden. Da nun auf Bitte Graf Philipps und Landgraf Heinrichs Graf Johann von Nassau mit anderen Bürge dafür geworden ist, geloben beide, den Grafen Johann wegen dieser Bürgschaft schadlos zu halten.

Wortlaut der Datierung

Geben uff mittwochen sant Marien Magdalenen tag 1472.

Nachweise

Aussteller

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Empfänger

Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann IV.

Siegler

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Personen

Thierstein, Grafen, Ottilie, Frau Oswalds I., verw. Gräfin von Katzenelnbogen, geb. Gräfin von Nassau

Weitere Orte

Burgschwalbach (Gem. Hahnstätten/Rheinland-Pfalz) · Dörsdorf (Gem. Katzenelnbogen/Rheinland-Pfalz)

Sachbegriffe

Morgengabe · Wittum · Abschlagszahlungen · Grafen · Bürgen · Schadlosurkunden · Renten, jährliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13110 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13110> (Stand: 04.05.2026)