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Regesten der Landgrafen von Hessen

1344 September 28

Landgraf Heinrich erhält die Erlaubnis, einen tragbaren Altar zu nutzen

Regest-Nr. 12020

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 1, Nr. 5 I⟩.
Stückbeschreibung: Schrift fast völlig erloschen (lt. Findbuch).
Siegel: Das Bleisiegel ist gut erhalten (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 1, S. 4.
Regest
Avignon. - Papst Clemens VI. erlaubt Landgraf Heinrich zu Hessen und seiner Gemahlin Elisabeth, ein Altare portabile zu gebrauchen.

Wortlaut der Datierung

Dat. apud villam novam Avenion. Dioces. IV Kalend. Octobris (lt. Findbuch).

Nachweise

Ausstellungsort

Avignon

Aussteller

Clemens VI., Papst

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Elisabeth, Frau Heinrichs II., geb. Landgräfin von Thüringen

Siegler

Clemens VI., Papst

Sachbegriffe

Altäre, tragbare · Privilegien, päpstliche · Ehefrauen · Päpste

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12020 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12020> (Stand: 21.05.2026)