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Regesten der Landgrafen von Hessen

1487 März 29

Hessen dürfen zum Reichstag Wein ohne Steuerleistung einführen

Regest-Nr. 11972

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Nürnberg, Ratsbücher Nr. 4, fol. 235b. Papier.
Drucke: Deutsche Reichstagsakten Mittlere Reihe 2, S. 465 Nr. 375.
Regesten: Deutsche Reichstagsakten Mittlere Reihe 2, S. 461 Nr. 375.
Regest
Organisatorische Maßnahmen des Nürnberger Rats vor Beginn und während des Reichstages sowie für den Empfang und den Aufenthalt Kaiser Friedrichs, Nürnberg 14. Dezember 1486 - 13. Dezember 1487.
[Den Räten des Landgrafen von Hessen wird gestattet, Wein ohne Ungeldzahlung einzuführen, allerdings nur mit Wissen des Ungeldeinnehmers].
Originaltext
[...] Item des Landgf. von Hessen räten zu vergonnen, zu irer nordurft etliche wein one ungelt einzulegen, doch mit wissen des ungelters. Actum feria quinta post dominicam letare Ao. 87. [...]

Sprache des Originaltextes

deutsch

Nachweise

Weitere Personen

Friedrich III., Kaiser · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Nürnberg, Reichstag · Nürnberg, Räte

Sachbegriffe

Räte · Reichstage, Organisation von · Weinungelder · Steuern, Erlaß von · Steuereintreiber · Landgrafenitinerar

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

RTA MR 2

Original

RTA MR 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11972 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11972> (Stand: 16.05.2026)