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Regesten der Landgrafen von Hessen

1352 April 18

Verpfändung des Hofes Hadebrachtshausen

Regest-Nr. 1145

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 109, Bl. 55v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 109, S. 101.
Regest
Landgraf Heinrich [II.] und sein Sohn Otto versetzen den Brüdern Hermann und Albert gen. Meisenbug ihr Recht am Hofe zu +Hadebrachtshausen für 50 Mark Silber Kasseler Gewichtes, die die Brüder als Schadensersatz zu fordern haben. Wenn sie die 50 Mark erhalten haben, sollen sie den Landgrafen ihre Rechte und Dienste und denen von Hardehausen (? Herfedehusin) den Hof zu Hadebrachtshausen wieder zurückgeben. - Siegel der Aussteller - 1352 feria quinta post Quasimodogeniti.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Meisenbug, Hermann [I.] · Meisenbug, Albert

Weitere Orte

Hadebrachtshausen, Wüstung · Kassel, Münzgewicht · Hardehausen · Hadebrachtshausen, Hof

Sachbegriffe

Höfe · Schadensersatzleistungen · Dienste · Verpfändungen · Wüstungen · Münzgewichte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1145 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1145> (Stand: 22.05.2026)