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Regesten der Landgrafen von Hessen
1410 Juli 4
Landgraf Hermann setzt Fleischpreise fest
Regest-Nr. 11331
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Großes Stadtbuch, Bl. 80b. Eintrag von Johann Schönbach um 1470. Drucke: Küch, Rechtsgeschichte Marburg 1, S. 133 Nr. 78. - Regest
- Festsetzung der Fleischpreise durch Landgraf Hermann II.
- Originaltext
- Nota, diß nochgeschreben ist, wie man das fleisch das jare uber zu Marpurg zu marte noch der wagen pleget zu keuffen zu iglichen ziiten als hirnoch volget: (Es folgt der Text von [Küch, Rechtsgeschichte Marburg 1] Nr. 27 bis) als das andere (mit folgendem Zusatz:) Item auch verkeufft man kalbfleisch ungewegin. Auch hat unser gnedige jungher landgraf Herman verboten und abegethan, das keyne frauwe under den fleischirn stehin sal, fleischauwen, wigen adir verkeuffen. Geschen anno domini M°CCCC°X° feria sexta post festum visitacionis beate Marie virginis.
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Sprache des Originaltextes
deutsch
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Zünfte · Märkte · Fleisch, Preisfestsetzung für · Lebensmittel, Preise für · Finanzpolitik, hessische · Preise, Festlegen von · Frauen, Berufsverbot für
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Küch, Rechtsgeschichte Marburg 1
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Original
Küch, Rechtsgeschichte Marburg 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11331 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11331> (Stand: 07.05.2026)

