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Regesten der Landgrafen von Hessen

1350 Mai 22

Verpflichtung zu Verantwortung und Abwehr rechtlicher Ansprüche auf Bilstein

Regest-Nr. 1126

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 82, Bl. 43v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 82, S. 94.
Regest
Landgraf Heinrich [II. von Hessen] und sein Sohn Otto verpflichten sich gegenüber Hermann von Treffurt, rechtliche Ansprüche, die an das Haus Bilstein von anderer Seite gestellt werden, zu verantworten und es gegen unrechte Bedrängnis und Gewalt zu schützen und rechtlich zu vertreten. - Siegel beider Aussteller - 1350 des nehisten sunnabindes nach deme heiligen Phingestage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Treffurt, Hermann [II.] von

Weitere Orte

Bilstein, Burg

Sachbegriffe

Bedrängnis · Gewalt · Häuser, feste · Ritter · Burgen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1126 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1126> (Stand: 09.05.2026)