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Regesten der Landgrafen von Hessen

1344 März 19

Überlassung von sieben Hufen in Hone an Bürger zu Alsfeld

Regest-Nr. 1065

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 54, Bl. 25.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 54, S. 86.
Regest
Johann von Hundelshausen überläßt 7 Mansen in Hone (Hande), die von Landgraf Heinrich [II.] lehnsrührig sind, unter Vorbehalt des Rückkaufrechtes den Brüdern Johann und Hermann von Homberg, Bürgern zu Allendorf, für 60 Mark Silber. Wenn Johann oder seine Erben den Rückkauf nicht vornehmen können, steht dieses Recht dem Landgrafen zu. - Siegel des Aussteller - 1344 feria sexta proxima ante dominicam Judica me deus.
Nachweise

Weitere Personen

Hundelshausen, Johann von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Homberg, Johann von · Homberg, Hermann von

Weitere Orte

Hone, Mansen · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf), Bürger

Sachbegriffe

Rückkaufrechte · Mansen · Lehen · Bürger

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1065 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1065> (Stand: 05.05.2026)