Gerichtsstätten in Hessen
Gerichtslinde in der Wüstung Kroppach
- Kroppach (Wüstung), Gemeinde Heuchelheim, Landkreis Gießen | Historisches Ortslexikon
- Lage und Zustand
-
nicht erhalten
- Lagetyp
- unbekannt
- Platzform
- unbekannt
- Baumart
- Linde
- Historischer Zustand
- „Wird dieses Vogtey-Gericht, als eine dem Landes-Fürsten zukommende Hoheit, alljährlich Donnerstag vor Pfingsten zu Croppach unter der Linde bey Heuchelheim, nach 8 Uhren Vormittags gehalten, wann es aber regnet im Schultheissen Hof, da das Gericht in der Scheuer oder Hauß-Ehren sitzet, der Umstand aber im Hof bleibt, welches letztere ad 1711, 1719 und 1734 geschehen.“ (Hallwachs, S. 84)
- Historische Belege
-
- Gerichtsbuch des Vogthofs zu Kroppach 1548ff. (vgl. Hallwachs, S. 84-87)
- Zuständigkeit
- „Wird dieses Gericht von 12 Schöffen von Giessen, Heuchelheim und Waldgirmes besetzt.“ Gerichtspflichtig waren die Inhaber von Vogteigütern in Naunheim, Waldgirmes, Rodheim, Heuchelheim, Fellingshausen, Klein-Linden (Linnes), Gießen, im Weilburgischen, in Kinzenbach, Atzbach, Dorlar, Garbenheim, Dudenhofen, Lützellinden etc. (Hallwachs, S. 84)
- Literatur
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- Johann Conrad Hallwachs, Commentatio de centena illimitata, Frankfurt am Main 1746
- Empfohlene Zitierweise
- „Gerichtslinde in der Wüstung Kroppach“, in: Gerichtsstätten in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/gst/id/472> (Stand: 8.12.2015)
- Bearbeiter
- W. A. Eckhardt 2014