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Gerichtsstätten in Hessen

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Gerichtslinde in der Wüstung Kroppach

Kroppach (Wüstung), Gemeinde Heuchelheim, Landkreis Gießen | Historisches Ortslexikon
Lage und Zustand

nicht erhalten
Lagetyp
unbekannt
Platzform
unbekannt
Baumart
Linde
Historischer Zustand
„Wird dieses Vogtey-Gericht, als eine dem Landes-Fürsten zukommende Hoheit, alljährlich Donnerstag vor Pfingsten zu Croppach unter der Linde bey Heuchelheim, nach 8 Uhren Vormittags gehalten, wann es aber regnet im Schultheissen Hof, da das Gericht in der Scheuer oder Hauß-Ehren sitzet, der Umstand aber im Hof bleibt, welches letztere ad 1711, 1719 und 1734 geschehen.“ (Hallwachs, S. 84)
Historische Belege
  • Gerichtsbuch des Vogthofs zu Kroppach 1548ff. (vgl. Hallwachs, S. 84-87)
Zuständigkeit
„Wird dieses Gericht von 12 Schöffen von Giessen, Heuchelheim und Waldgirmes besetzt.“ Gerichtspflichtig waren die Inhaber von Vogteigütern in Naunheim, Waldgirmes, Rodheim, Heuchelheim, Fellingshausen, Klein-Linden (Linnes), Gießen, im Weilburgischen, in Kinzenbach, Atzbach, Dorlar, Garbenheim, Dudenhofen, Lützellinden etc. (Hallwachs, S. 84)
Literatur
  • Johann Conrad Hallwachs, Commentatio de centena illimitata, Frankfurt am Main 1746
Empfohlene Zitierweise
„Gerichtslinde in der Wüstung Kroppach“, in: Gerichtsstätten in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/gst/id/472> (Stand: 8.12.2015)
Bearbeiter
W. A. Eckhardt 2014