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Regesten der Landgrafen von Hessen
1511 April 9
Die hessischen Regenten kaufen sich von der Verpflichtung, Söldner zu stellen, los
Regest-Nr. 13767
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1548 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 74, Nr. 10〉. Stückbeschreibung: Membran leicht beschädigt, die Schrift ansonsten gut zu lesen (lt. Findbuch). Siegel: Ein großes Kaisersiegel hängt an (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 4, S. 450. - Regest
- Kaiser Maximilian bekundet, daß der Landhofmeister und die Regenten des Fürstentums Hessen die Verpflichtung, 36 Soldaten zu Pferd und 49 zu Fuß ein Jahr lang zu halten, die ihnen auf dem Reichstag in Augsburg auferlegt wurde, durch die Zahlung von 666? Gulden abgelöst haben.
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Wortlaut der Datierung
d.d. 9. April 1511 (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Reichstagsbeschlüsse · Hilfe, militärische · Ritter · Fußsoldaten · Landhofmeister · Regenten · Militärdienste, Freikaufen von · Söldner
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 4
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 13767 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13767> (Stand: 06.06.2026)

