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Verhandlungen über Grube Emma vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden, 30. April 1952

Das Arbeitsgericht Wiesbaden verhandelt in der Sache Grube Emma. Der früher Eigentümer der Braunkohlegrube, die sozialisiert wurde, und später als Treuhänder fungierte, verklagt das Land auf 44.800 DM, die ihm das Land für seine Arbeit als Treuhänder noch schulde. Als monatliches Gehalt standen ihm 700 DM zu, das aber nur bis August 1949 an ihn gezahlt worden sei. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten der Grube kürzte der Treuhänder sein eigenes Gehalt, um die Löhne der Belegschaft zu sichern. Seitens des Landes wird die Zuständigkeit des Wiesbadener Arbeitsgerichts in dieser Sache bestritten, da der Treuhänder nicht in einem Arbeitnehmerverhältnis stehe. Ebenso fordert das Land die Aussetzung des Verfahrens, bis alle rechtlichen Fragen über Artikel 41 vom Staatsgerichtshof geklärt worden sind. Das Arbeitsgericht sieht sich jedoch in der Zuständigkeit für diese Klage, da der Treuhänder in einem Arbeitsverhältnis mit dem Ministerium gestanden hat; er war an dessen Weisungen sowohl persönlich als auch wirtschaftlich gebunden. Das Gericht vertagte die Verhandlungen allerdings auf einen späteren Zeitpunkt.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Verhandlungen über Grube Emma vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden, 30. April 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4053> (Stand: 30.4.2019)
Ereignisse im März 1952 | April 1952 | Mai 1952
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