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Konzession zur Beförderung von Gütern in der Gießener Straßenbahn, 5./11. Juni 1918

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Erlaubnis zur Beförderung von Gütern in der Gießener Straßenbahn, 11. Juni 1918

Das Großherzogliche Finanzministerium in Darmstadt gibt bekannt, dass Großherzog Ernst Ludwig (1868–1937) am 5. Juni der Stadt Gießen die Konzession zum Bau und Betrieb einer elektrischen Straßenbahn erteilt habe, womit auf Antrag der Betreiberin nicht nur Personen und Gepäck, sondern auch Gütern transportiert werden dürften. Dass die Konzession zur Güterbeförderung mit dem Kriegsbedarf in Zusammenhang steht, geht aus der Bestimmung hervor, die Konzession für die Beförderung von Gütern im öffentlichen Verkehr gelte „für die Dauer des Krieges bis drei Jahre nach Beendigung des Kriegszustandes.“
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Erlaubnis zur Beförderung von Gütern in der Gießener Straßenbahn, 11. Juni 1918“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3154> (Stand: 20.6.2020)
Ereignisse im Mai 1918 | Juni 1918 | Juli 1918
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