Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Erlaubnis zur Beförderung von Gütern in der Gießener Straßenbahn, 11. Juni 1918
Das Großherzogliche Finanzministerium in Darmstadt gibt bekannt, dass Großherzog Ernst Ludwig (1868–1937) am 5. Juni der Stadt Gießen die Konzession zum Bau und Betrieb einer elektrischen Straßenbahn erteilt habe, womit auf Antrag der Betreiberin nicht nur Personen und Gepäck, sondern auch Gütern transportiert werden dürften. Dass die Konzession zur Güterbeförderung mit dem Kriegsbedarf in Zusammenhang steht, geht aus der Bestimmung hervor, die Konzession für die Beförderung von Gütern im öffentlichen Verkehr gelte „für die Dauer des Krieges bis drei Jahre nach Beendigung des Kriegszustandes.“
(OV)
- Belege
- Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1918, S. 154 f.
- Empfohlene Zitierweise
- „Erlaubnis zur Beförderung von Gütern in der Gießener Straßenbahn, 11. Juni 1918“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3154> (Stand: 20.6.2020)