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Zustimmung der hessischen Handelskammern zu den Kriegssteuerentwürfen, 8. März 1916

Die Handelskammern in Hessen beraten in Frankfurt am Main in einer Besprechung die neuen Kriegssteuerentwürfe und geben dazu einstimmig ihre Zustimmung.

Statt einer Steuer auf die Kriegskonjunkturgewinne eine allgemeine Vermögensabgabe

Das Deutsche Reich führt zur Bewältigung der Kriegskosten in den Jahren 1916 und 1917 eine Kriegssteuer bzw. Kriegsabgabe ein, die von natürlichen und juristischen Personen erhoben wird. Die gesetzliche Grundlage hierzu wird mit dem Kriegssteuergesetz vom 21. Juni 1916 (RGBl. S. 561) geschaffen. Die als „Kriegsgewinnsteuer“ betitelte Kriegssteuer beschränkt sich allerdings nicht auf die Abschöpfung der eigentlichen Kriegsgewinne, sondern hat den Charakter einer außerordentlichen allgemeinen Vermögensabgabe.1 Sie ergänzt die Anleihen, mit denen für die Dauer des Krieges etwa 60 % der Kriegskosten finanziert werden. Bereits seit 1913 zieht der Fiskus einen „Wehrbeitrag“ von seinen Bürgern ein. Auch andere Länder erheben zusätzliche Steuern von ihren Bürgern, um den immensen Finanzbedarf des Militärs zu decken,2 darunter selbst der neutrale Schweizerische Bundesstaat, der solche Steuern ebenfalls 1916 einführt.
(KU)


  1. Belastet werden nicht nur Vermögenszuwächse aus den eigentlichen „Kriegskonjunkturgewinnen“ von natürlichen und juristischen Personen, die aus Heeres- und Flottenlieferungen herrühren, sondern alle Vermögenssteigerungen der Jahre 1914 bis 1916. Damit erlangt die Kriegssteuer den Charakter einer Kriegsopfergabe. Formal wird bei der Erhebung der Kriegssteuer nach Art und Veranlagung des bereits seit 1913 erhobenen Wehrbeitrags verfahren, nunmehr allerdings mit gestaffelten Sätzen in Höhe von 5 bis 10 %. Vgl. Walter Leisner, Wertzuwachsbesteuerung und Eigentum. Zugleich ein Beitrag zur Lehre vom Leistungseigentum, Berlin 1978, S. 48.
  2. Vgl. Gerd-Horst Pfeil, Steuerreform als internationales Problem, Berlin 1955, S. 113.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Zustimmung der hessischen Handelskammern zu den Kriegssteuerentwürfen, 8. März 1916“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1904> (Stand: 8.3.2022)
Ereignisse im Februar 1916 | März 1916 | April 1916
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