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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Tod des letzten Landgrafen von Hessen-Homburg, 24. März 1866

Am 24. März 1866 verstirbt der Landgraf Ferdinand von Hessen-Homburg (1783–1866) erbenlos. Gemäß des 1864 geschlossenen Hausvertrages zwischen Hessen-Homburg und Hessen-Darmstadt fällt das Landgraftum an die Darmstädter Hauptlinie unter Großherzog Ludwig III. (1806–1877) heim. Darmstadt erhält auch die Saline in Bad Nauheim. Am 12. August 1866 verhindert Zar Alexander II. von Russland (1818–1881) die geplante preußische Annektion der nordmainischen Gebiete des Großherzogtums von Otto von Bismarck (1815–1898). Zudem teilt im August der Zar seinem Onkel Wilhelm I. (1797–1888) in Berlin mit, dass auf einen Einmarsch in Hessen-Darmstadt ein russischer Einmarsch in Ostpreußen folgen würde. Durch den in Frankfurt am Main unterzeichneten hessisch-preußischen Friedensvertrag erhielt Preußen das hessische Hinterland mit dem Kreis Biedenkopf und Vöhl, die Landgrafschaft Hessen-Homburg und das Amt Königsberg sowie eine drei Millionen Gulden hohe Kriegsentschädigung von Hessen. Hessen blieb zwar formal unabhängig, jedoch zählten die Truppen nun zur preußischen Armee. Am 11. April 1867 schlossen Preußen und das Großherzogtum Hessen ein Schutz- und Trutzbündnis sowie eine Militärkonvention ab.
(StH)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Tod des letzten Landgrafen von Hessen-Homburg, 24. März 1866“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6508> (Stand: 24.3.2026)
Ereignisse im Februar 1866 | März 1866 | Mai 1866
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