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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Hessischer Landtag beschließt das Hessische Stiftungsgesetz, 30. März 1966
Der Hessische Landtag verabschiedet das Hessische Stiftungsgesetz, das für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts und des öffentlichen Rechts gilt, die ihren Sitz in Hessen haben. Im Gesetz werden unter anderem die Genehmigungen für Stiftungen des bürgerlichen Rechts (§ 3), der Inhalt der Verfassung (§ 4), die Verwaltung der Stiftung (§ 5), das Stiftungsvermögen (§ 6), die Stiftungsaufsicht (§ 10) behandelt, außerdem Stiftungen unter der Verwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (§ 19), Kirchliche und weltanschauliche Stiftungen (§ 20) und Familienstiftungen (§ 21).
(OV)
- Belege
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, 1966, Nr. 10 vom 12. April 1966, S. 77-81
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Hessischer Landtag beschließt das Hessische Stiftungsgesetz, 30. März 1966“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4535> (Stand: 30.3.2025)
- Ereignisse im Februar 1966 | März 1966 | April 1966
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