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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Hessischer Landtag beschließt das Hessische Stiftungsgesetz, 30. März 1966
Der Hessische Landtag verabschiedet das Hessische Stiftungsgesetz, das für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts und des öffentlichen Rechts gilt, die ihren Sitz in Hessen haben. Im Gesetz werden unter anderem die Genehmigungen für Stiftungen des bürgerlichen Rechts (§ 3), der Inhalt der Verfassung (§ 4), die Verwaltung der Stiftung (§ 5), das Stiftungsvermögen (§ 6), die Stiftungsaufsicht (§ 10) behandelt, außerdem Stiftungen unter der Verwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (§ 19), Kirchliche und weltanschauliche Stiftungen (§ 20) und Familienstiftungen (§ 21).
(OV)
- Records
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, 1966, Nr. 10 vom 12. April 1966, S. 77-81
- Additional Information
- Recommended Citation
- „Hessischer Landtag beschließt das Hessische Stiftungsgesetz, 30. März 1966“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/4535> (Stand: 30.3.2025)
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