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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Schulpolitische Ziele in der Verfassung für das Kurfürstentum Hessen-Kassel, 5. Januar 1831

Am 5. Januar 1831 genehmigt Kurfürst Wilhelm II. von Hessen die neue Verfassung für Kurhessen. In ihr wird in Abschnitt 10, § 137 und 138 eine Fürsorgepflicht des Staates gegenüber dem Bildungsbereich festgelegt; ein Unterrichtsgesetz wird in Aussicht gestellt, um die katastrophale Situation in den Schulen, besonders den Volksschulen, zu verbessern.
(RKr)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Schulpolitische Ziele in der Verfassung für das Kurfürstentum Hessen-Kassel, 5. Januar 1831“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6229> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im Dezember 1830 | Januar 1831 | März 1831
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