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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Kurfürst Wilhelm II. unterzeichnet liberale Verfassung, 5. Januar 1831

Nachdem der kurhessische Landtag seit Oktober 1830 in Kassel getagt und Ende Dezember einen Verfassungsentwurf vorgelegt hatte, unterzeichnet am 5. Januar 1831 Kurfürst Wilhelm II. (1777–1847) die von dem Marburger Staatsrechtler Sylvester Jordan (1792–1861) maßgeblich mitentworfene liberale Verfassung. Am 8. Januar wurde das Ereignis in Kassel mit ausgedehnten Feierlichkeiten begangen.

Die kurhessische Verfassung war eine der fortschrittlichsten der deutschen Staaten. So erhielt der als Einkammer-Parlament organisierte Landtag das Gesetzesinitiativrecht und hatte die Pflicht zur Ministeranklage bei Verfassungsverletzung.

In der Praxis konnte dies aber nur eingeschränkt umgesetzt werden. Der am 30. September 1831 zum Mitregenten ernannte Kurprinz und spätere Kurfürst Friedrich Wilhelm I. (1802 – 1875) war sehr konservativ und versuchte alles, um die Verfassung auszuhebeln. Das spiegelt sich u.a. auch in seiner Personalpolitik, wie etwa der Ernennung des ultra-konservativen Ludwig Hassenpflug (1794–1862) zum leitenden Minister im Jahre 1850.
(UH)

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Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Kurfürst Wilhelm II. unterzeichnet liberale Verfassung, 5. Januar 1831“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6228> (Stand: 13.8.2024)
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