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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Schulpolitische Ziele in der Verfassung für das Kurfürstentum Hessen-Kassel, 5. Januar 1831
Am 5. Januar 1831 genehmigt Kurfürst Wilhelm II. von Hessen die neue Verfassung für Kurhessen. In ihr wird in Abschnitt 10, § 137 und 138 eine Fürsorgepflicht des Staates gegenüber dem Bildungsbereich festgelegt; ein Unterrichtsgesetz wird in Aussicht gestellt, um die katastrophale Situation in den Schulen, besonders den Volksschulen, zu verbessern.
(RKr)
- Records
- Heinrich Theodor Kimpel, Geschichte des hessischen Volksschulwesens, Kassel 1900
- Sylvia Kesper-Biermann, Schulwesen, in: Handbuch der hessischen Geschichte 2, Marburg 2020
- Recommended Citation
- „Schulpolitische Ziele in der Verfassung für das Kurfürstentum Hessen-Kassel, 5. Januar 1831“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/6229> (Stand: 13.8.2024)
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