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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Landtag berät Ausführungsgesetzes zum Bundessozialgerichtsgesetz, 11. November 1953
Der Hessische Landtag berät in erster Lesung das Ausführungsgesetzes zum Bundessozialgerichtsgesetz. Dieses Gesetz sieht in Darmstadt ein Landessozialgericht, sowie in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden Sozialgerichte vor. Bis zum 1. Januar 1954 muss das Gesetz verwirklicht sein.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.11.1953, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Landtag berät Ausführungsgesetzes zum Bundessozialgerichtsgesetz, 11. November 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4388> (Stand: 13.8.2024)
