Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Kurfürstentum Hessen erhält neues Territorium, 5. Februar 1816
Die am 9. Juni 1815 unterzeichnete Wiener „Kongressakte“ hatte die Grenzen der deutschen Territorien nach der Auflösung der napoleonischen Staaten festgelegt. Die Umsetzung der Gebietsveränderungen erfolgte jeweils durch bilaterale Verträge zwischen den beteiligten Staaten.
Der am 5. Februar 1816 zwischen Preußen und Kurfürst Wilhelm I. (1743–1821) geschlossene Vertrag garantiert ihm einen Großteil der ehemals fürstlichen Abtei Fulda, seit 1810 Teil des Großherzogtums Frankfurt, verbunden mit dem Titel „Großherzog von Fulda“. Die Niedergrafschaft Katzenelnbogen geht hingegen an Preußen. Auch die zuletzt preußische Stadt Volkmarsen fällt an Kurhessen.
Im Territorialausgleichsvertrag mit dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt vom 29. Juni 1816 erhält Kurhessen etwa die Hälfte des von Österreich an das Großherzogtum abgetretenen Fürstentums Isenburg. Im Gegenzug für den Verzicht auf die Herrschaft Babenhausen erlangt Wilhelm I. zudem die Oberhoheit über einige ehemals mainzische Orte.
Einige hessische Exklaven (unter anderem Plesse und Auburg) fallen an Hannover, während Frauensee und Vacha an Sachsen-Weimar gehen.
(UH)
- Belege
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 210 f.
- Karl E. Demandt, Geschichte des Landes Hessen, Kassel 1972, S. 544-561
- Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Wiener Kongress (eingesehen am 10.8.2023)
- Wikipedia: Kurfürstentum Hessen (eingesehen am 10.8.2023)
- Wikipedia: Hochstift Fulda (eingesehen am 10.8.2023)
- Empfohlene Zitierweise
- „Kurfürstentum Hessen erhält neues Territorium, 5. Februar 1816“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6104> (Stand: 26.11.2025)
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