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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Festlegung einer Schultauglichkeitsprüfung in Preußen, 2. Januar 1878

Die preußische Kultusbehörde in Kassel legt fest, dass Kinder vor dem Schulbesuch untersucht werden müssen. Für alle Kinder, die bis zum 1. Juli des Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, gilt grundsätzlich die Schulpflicht. Das Schuljahr beginnt immer nach Ostern. Ein einheitlicher Test hilft, die Schurreife festzustellen.
(RKr)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Festlegung einer Schultauglichkeitsprüfung in Preußen, 2. Januar 1878“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6638> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im Dezember 1877 | Januar 1878 | März 1878
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