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Grabdenkmäler

Übersichtskarte Hessen

Unbekannte Person 1. Viertel 17. Jahrhundert (?), Arnoldshain

Arnoldshain · Gem. Schmitten · Hochtaunuskreis | Historisches Ortslexikon
Standort | Merkmale | Beschreibung | Inschrift | Nachweise | Zitierweise
Standort

Standort:

Arnoldshain

Gebäude / Areal:

Arnoldshain (Schmitten), Evangelische Pfarrkirche St. Laurentius

Angaben zum Standort:

Der ursprüngliche Standort ist unbekannt.

Angaben zum Aufbewahrungsort:

Sie ist heute innen an der Nordwand des Kirchenschiffes befestigt.

Merkmale

Datierung:

1. Viertel 17. Jahrhundert (?)

Typ:

Grabplatte

Material:

roter Sandstein

Erhaltung:

teilweise erhalten

Größe:

85 x 91 cm (B x H)

Größe der Buchstaben:

5-6,5 cm

Beschreibung

Beschreibung:

Grabplattenfragment für eine unbekannte Person. Platte aus rotem Sandstein. Auf dem Rand der Platte aus rotem Sandstein läuft die stark verstümmelte Grabinschrift (A) zwischen Linien um; im vertieften Feld sind acht Zeilen eines Bibelzitates (B) auf einer Rollwerktafel zu erkennen. Die Platte ist sehr schlecht erhalten, der obere Teil ist verloren und damit auch viel Text; unter (B) ist ein geflügelter Puttenkopf angebracht. Oben könnte ein Wappen aufgelegt gewesen sein. Als Worttrenner (A) dienen kleine Quadrangel, die knapp unter der Grundlinie stehen.

Geschlecht, Alter, Familienstand:

männliche Person(en)

Stand:

geistliche Personen

Dargestellte Personen:

Bei den Herren von Hattstein, den Kirchenherren von Arnoldshain, gibt es den Vornamen Maximilian nicht; deshalb dürfte es sich bei dem Verstorbenen um einen Reifenberger oder Arnoldshainer Pfarrer, ggf. um Conrad Roßbach (1606), Christian Breunig (bis 1627) oder um Justus Hutwicker (1630–1633) in Arnoldshain handeln.7) Dem entspräche auch eher die Verwendung der lateinischen Sprache.


  1. So Mielke 39, vgl. ebd. 42 Pfarrerliste; Breese, Grabplatten 11 folgt ihm vorsichtig und erwägt auch Christian Brauneck/Breunig/Preunitz (1610–1627), den Mielke nicht in Erwägung zog.

Sonstiges:

Die Schrift der Grabplatte, von der etwa die untere Hälfte beurteilbar ist, ist in beiden Inschriften etwa gleich schlank und gedrängt. An den nicht abgewitterten Stellen erkennt man eine regelmäßig und durchdacht mundierte Schrift, in der sich einige Eigenheiten beobachten lassen. Gerade an den Stellen mit Oberflächenverlust blieben die verstärkten Linksschrägen und Bögen, sogar die linksschräge Schattenachse des O und auch die überhöhten Versalien sichtbar. Die äußeren Schäfte des M stehen schräg, der Mittelteil ist kurz und nicht bis zur halben Buchstabenhöhe heruntergezogen; der linke Schaft des V steht fast senkrecht, so dass der Buchstabe nach rechts gekippt wirkt. Bogen und Cauda von B und R berühren sich nicht, gehen aber beide vom Schaft aus. Dieses Phänomen ist in der Frühmoderne am ehesten in der ersten Hälfte, näherhin im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts anzutreffen.2) In jener Zeit darf man auch mit unzulänglichen Versuchen rechnen, die Kapitalis noch mit klassizierenden Elementen zu versehen und verstärkt Suspensionskürzungen zu benutzen.

Eine am Formular orientierte Datierung kommt zu einem ähnlichen Ergebnis, da die Belege für pie et placide, pie ac placide und pie placideque massiv erst in der letzten Dekade des 16. Jahrhunderts auftreten3), kurz darauf expirare für „sterben“ aufkommt und ANIMAM EXPIRAVIT zu 16234) und PLACIDE ANIMAM EXPIRAVIT zu 16365) belegt sind. Ob man ganz an den Beginn des 17. Jahrhunderts zurückgehen darf,6) muss vorerst offenbleiben.

Von der Verteilung des fragmentarischen Textes und den Informationen her scheint die Grabinschrift (A) mit dem Datum zu beginnen, auf das der Name folgt. Geschlechtsspezifische Indizien sind nicht vorhanden, da NAT ohne eindeutig aufzulösende Kürzung sowohl als „geborne“ wie auch „geboren (in)“ verstanden werden kann; die Auflösung wäre mit dem Namen kein Problem gewesen. Es folgt eine Setzungsformel der Kinder. Das Bibelzitat (B) gibt den Vulgata-Text fast wörtlich, allerdings mit einigen Schreibfehlern wieder und bezeugt die Auferstehungshoffnung des Verstorbenen.


  1. Vgl. DI 29 (Worms) LXVII u. Nr. 642; DI 71/2 (Trier II) S. 165 u. 71/1 Nrr. 647, 658.
  2. Vgl. DI 42 (Einbeck) Nr. 114; DI 46 (Stadt Minden) Nr. 114; DI 81 (Stadt Helmstedt) Nr. 100; DI 77 (Greifswald) Nr. 266; DI 56 (Stadt Braunschweig II) Nr. 677.
  3. Vgl. DI 71 (Trier II) Nr. 613.
  4. Vgl. DI 56 (Stadt Braunschweig II) Nr. 859.
  5. So Breese, Chronik; auch Rowedder.
Inschrift

Umschrift:

A [– – – / – – –Z]STEIN . NAT(.) . AN͜N(.) . EI(VS)a) PIE PLACIDEQ(VE)b) /

EXPIRA͜BAT . CVIVS . OSS(A) . LIBER(I) DI[ET(RICVS)c) – – – / – – –

M]AX[IMILIANVSc)] . IOAN(NES) . ETC(ETERI) . SVB . HOC MO-

N[UMENTO – – –]

B [– – –]d) / SCI[O ENIM QVOD REDEMPTOR] / MEV[S VIVIT ET

IN ­NOVIS]SI[M]O / DIE DE TERRA SVRRECTVRVS / CVMe) ET

RV[R]SVMf) CIRCVNDA͜B(OR) / PELLE MEA ET IN CARN͜Eg) MEA /

VIDEBO DEVM QVEM VI(S)VRVSh) / SVM EGO IPSE, ET OCVLI MEI

/ CONSPECTVRI SVNT ET / NON // ALIVSi) 1)


  1. Nicht T wegen zu geringen Abstands nach rechts. Man ist versucht, hier angesichts weiterer Schreibfehler ANN(IMAM) EI(VS) aufzulösen, so wurde der verstümmelte Text versuchsweise übersetzt.
  2. Hier beginnt Breese, Grabplatten mit PLACIDEO, im Weiteren mit anderem Textverständnis, wie LIBER(ORVMQUE), Übersetzung und deutsche Namen zeigen.
  3. Ergänzungsvorschlag Breese, Chronik u. ders., Grabplatten 10 mit deutschen Namen.
  4. In der ersten Zeile stand wohl die Angabe der Bibelstelle, also ggf. IOB CAP 19.
  5. So statt SVM.
  6. Zwischen V und S großes Spatium und ein Schaft dicht am S; das könnte der Schaft eines sehr schmalen R sein, das sonst auch vorkommt.
  7. Vom E nur noch der Balken sichtbar, scheinbar den Schrägbalken des N durchstreichend, hier aber wohl Nexus von E am linken (!) Schaft des N.
  8. Kein Raum für das S, anscheinend gekürzt oder klein überschrieben.
  9. Rechts unter dem S eine schlingenartige Vignette.
  1. Ijob 19,25–27.

Übersetzung:

(A) (…) geboren in Idstein/geborne Idstein hauchte seine/ihre Seele fromm und sanft aus, dessen/deren Gebeine die Kinder Dietrich, …, Maximilian, Johannes und so weiter unter diesem Denkmal (bargen …).

(B) (…). Aber ich weiß, dass mein Erlöser lebt und ich am jüngsten Tag von der Erde auferstehen werde. Und ich werde wieder mit meiner Haut umgeben werden und in meinem Fleisch werde ich (meinen) Gott schauen; ihn werde ich selbst sehen und meine Augen werden ihn schauen, und kein Fremder.

Schrift:

Kapitalis

Nachweise

Literatur:

Bearbeitung:

Die Inschriften des Hochtaunus- und des Main-Taunus-Kreises. Gesammelt und bearbeitet von Yvonne Monsees und Rüdiger Fuchs (Die Deutschen Inschriften 97). 2019, Nr. 222.

Zitierweise
„Unbekannte Person 1. Viertel 17. Jahrhundert (?), Arnoldshain“, in: Grabdenkmäler <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/gdm/id/2500> (Stand: 20.3.2023)