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Gerichtsstätten in Hessen

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Neuenhain, Gerichtslinde

Neuenhain, Gemeinde Bad Soden am Taunus, Main-Taunus-Kreis | Historisches Ortslexikon
Lage und Zustand

Ecke Hauptstraße/Schwalbacher Straße (früher Lindengasse) am Marktplatz
nicht erhalten
Lagetyp
Dorfmitte
Platzform
rund/rundlich
Baumart
Linde
Historische Belege
  • Zu den Gerichtsverhältnissen vgl. Weistum von 1453 (Grimm, Weisthümer, Bd. 3, 1842, S. 492f.).
  • Laut Vermerk auf der Rückseite des Fotos von Mößinger 1938 trug die Linde ein Schild „Ortsgerichtslinde“.
Zuständigkeit
Dorf Neuenhain. Oberhof war das Höfische Gericht in Sulzbach (Raven, S. 38f.).
Bemerkungen
Die Drei Linden vor Neuenhain sind nicht als Gerichtsstätte anzusprechen (Raven, S. 41).
Für Hinweise danke ich Herrn Felmy, Stadtarchiv Bad Soden.
Literatur
Empfohlene Zitierweise
„Neuenhain, Gerichtslinde“, in: Gerichtsstätten in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/gst/id/435> (Stand: 16.12.2015)
Abbildungen
Bearbeiter
W. A. Eckhardt 2014