Gerichtsstätten in Hessen
Neuenhain, Gerichtslinde
- Neuenhain, Gemeinde Bad Soden am Taunus, Main-Taunus-Kreis | Historisches Ortslexikon
- Lage und Zustand
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Ecke Hauptstraße/Schwalbacher Straße (früher Lindengasse) am Marktplatz
nicht erhalten
- Lagetyp
- Dorfmitte
- Platzform
- rund/rundlich
- Baumart
- Linde
- Historische Belege
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- Zu den Gerichtsverhältnissen vgl. Weistum von 1453 (Grimm, Weisthümer, Bd. 3, 1842, S. 492f.).
- Laut Vermerk auf der Rückseite des Fotos von Mößinger 1938 trug die Linde ein Schild „Ortsgerichtslinde“.
- Zuständigkeit
- Dorf Neuenhain. Oberhof war das Höfische Gericht in Sulzbach (Raven, S. 38f.).
- Bemerkungen
- Die Drei Linden vor Neuenhain sind nicht als Gerichtsstätte anzusprechen (Raven, S. 41).
Für Hinweise danke ich Herrn Felmy, Stadtarchiv Bad Soden.
- Literatur
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- Empfohlene Zitierweise
- „Neuenhain, Gerichtslinde“, in: Gerichtsstätten in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/gst/id/435> (Stand: 16.12.2015)
- Abbildungen
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- Bearbeiter
- W. A. Eckhardt 2014