Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Gerichtsstätten in Hessen

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Geleitete Linden | Gerichtstisch und Schöffenbank | Halseisen und Schandpfähle | Tanz

Geleitete Linden

Für die Wahl der Linde als Gerichtsbaum waren auch praktische Gründe maßgebend. Die junge Linde läßt sich leiten, d.h. die Äste können waagerecht über ein Stützgerüst gezogen werden, wodurch sich der Gerichtsplatz „unter Dach“ bringen läßt. Im nördlichen Hessen sind eine Reihe eindrucksvoller geleiteter Linden erhalten, aber auch im Süden des Landes sind sie nachgewiesen.


Gerichtstisch und Schöffenbank

Steinerne Tische und Bänke, auf denen Richter (Schultheiß, Zentgraf) und Schöffen zu Gericht saßen, sind in vielen Orten in Original oder Kopie erhalten. Der Gerichtsplatz war von hölzernen Schranken oder von einem Mauerring eingefasst. Außerhalb dieser Umgrenzung stand die Gerichtsgemeinde, der „Umstand“.


Halseisen und Schandpfähle

An nicht wenigen dörflichen Gerichtsplätzen wurden auch sogenannte peinliche bzw. Rügegerichte gehalten und Prangerstrafen an Ort und Stelle vollzogen. Davon zeugen die vielfach überlieferten und teils noch vorhandenen Halseisen an der Dorflinde oder an einem Schandpfahl (Strafpfahl, Halseisenstock) bei der Linde. Die Richtstätten (Galgenplätze) lagen dagegen an anderen Stellen außerhalb der Orte.


Tanz

Zu den weiteren Funktionen des Dorfgerichtsplatzes gehörte der Tanz unter der Linde. Der früheste Beleg stammt aus Caldern und datiert aus dem Jahr 1286. Wiederholt begegnet die Bezeichnung Tanzplatz auch in den Katasterkarten des 18. und 19. Jahrhunderts, und noch im 20. Jahrhundert gehörte der Tanz unter der Linde, der sich auch durch spezielle Podeste im Baum selbst oder durch benachbarte Musikantenhäuschen und -tribünen belegen lässt, zum Brauchtum in hessischen Dörfern.