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Regesta of the Landgraves of Hesse

1478 September 21

Köln fordert die Verlegung der Gerichtsverhandlung eines Bürgers

Regest-Nr. 9913

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Historisches Archiv der Stadt Köln, Briefbuch 32, Bl. 79v.
Regesta: Diemar, Hessen und Köln, S. 98 Nr. 243.
Regestum
Köln an Schultheiß und Schöffen zu Marburg: nach Kölns Freiheiten gebührt es sich nicht, daß ein Bürger den anderen außerhalb der Stadt bekommere oder beschwere; sie mögen deshalb helfen, daß die Sache des Heinrich Liblar dort abgestellt und nach Köln gewiesen werde.
References

Other Persons

Liblar, Heinrich

Other Places

Köln · Marburg, Schöffen · Marburg, Schultheiße

Keywords

Schultheiße · Schöffen · Privilegien, gerichtliche · Gerichtsprivilegien · Bürger · Hilfe, juristische · Gerichtsorte, Streit über

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Diemar, Hessen und Köln

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9913 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9913> (Stand: 07.05.2026)