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Regesten der Landgrafen von Hessen

1478 September 21

Köln fordert die Verlegung der Gerichtsverhandlung eines Bürgers

Regest-Nr. 9913

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Historisches Archiv der Stadt Köln, Briefbuch 32, Bl. 79v.
Regesten: Diemar, Hessen und Köln, S. 98 Nr. 243.
Regest
Köln an Schultheiß und Schöffen zu Marburg: nach Kölns Freiheiten gebührt es sich nicht, daß ein Bürger den anderen außerhalb der Stadt bekommere oder beschwere; sie mögen deshalb helfen, daß die Sache des Heinrich Liblar dort abgestellt und nach Köln gewiesen werde.
Nachweise

Weitere Personen

Liblar, Heinrich

Weitere Orte

Köln · Marburg, Schöffen · Marburg, Schultheiße

Sachbegriffe

Schultheiße · Schöffen · Privilegien, gerichtliche · Gerichtsprivilegien · Bürger · Hilfe, juristische · Gerichtsorte, Streit über

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Diemar, Hessen und Köln

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9913 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9913> (Stand: 07.05.2026)