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Regesta of the Landgraves of Hesse

1394 November 11

Erklärung des Mainzer Erzbischofs über Belehnung im Land Hessen

Regest-Nr. 8504

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Münster, Ms II 132 (Sammlung Kindlinger), S. 67
Regestum
Frankfurt. - Erzbischof Konrad von Mainz bekundet: Wenn der hochgeborene Fürst, Landgraf Hermann (II.) von Hessen, sein lieber Getreuer, seine Lehen hier in Frankfurt vom Erzbischof empfangen hat, so soll das doch dem Landgrafen keinen Eintrag daran tun, daß er die Lehen vom Erzbischof im Landes Hessen und nicht ausser des Landes empfangen soll.
References

Other Persons

Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Other Places

Frankfurt · Hessen, Land

Keywords

Lehen · Belehnungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8504 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8504> (Stand: 03.06.2026)