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Regesten der Landgrafen von Hessen

1394 November 11

Erklärung des Mainzer Erzbischofs über Belehnung im Land Hessen

Regest-Nr. 8504

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Münster, Ms II 132 (Sammlung Kindlinger), S. 67
Regest
Frankfurt. - Erzbischof Konrad von Mainz bekundet: Wenn der hochgeborene Fürst, Landgraf Hermann (II.) von Hessen, sein lieber Getreuer, seine Lehen hier in Frankfurt vom Erzbischof empfangen hat, so soll das doch dem Landgrafen keinen Eintrag daran tun, daß er die Lehen vom Erzbischof im Landes Hessen und nicht ausser des Landes empfangen soll.
Nachweise

Weitere Personen

Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Frankfurt · Hessen, Land

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8504 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8504> (Stand: 03.06.2026)