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Regesta of the Landgraves of Hesse

1497 Juli 3

Hans von Trott erhält eine Gülte von 50 Gulden aus Darmstadt

Regest-Nr. 8075

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 177r-v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 127/128 Nr. 511.
Regestum
Rheinfels. - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er früher dem Ritter Hans von Trott eine Exspektanz auf die Lehen, die Hans Jude von Stein innehat, erteilt hat. In Ansehung der Dienste und der Tatsache, daß er diese Lehen noch nicht genießen kann, belehnt er ihn nun mit 50 Gulden, die der Landschreiber zu Darmstadt zu zahlen hat, als Mannlehen. Wenn ihm die Lehen Hans Jude von Steins nach dessen Tod zufallen, soll ihr Ertrag an den 50 Gulden abgezogen werden. Die Lösung von je fünf Gulden mit 100 Gulden, die Hans dann in Erbe und Gut nächst Fürstentum und Grafschaft wieder belegen und zu Lehen empfangen soll, bleibt vorbehalten.
Montage nach visitationis Marie.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Trott, Hans [II.] · Jude vom Stein, Johannes

Other Places

Rheinfels · Darmstadt, Landschreiber

Keywords

Landgrafenitinerar · Ritter · Lehen, Exspektanz auf · Lehen · Belehnungen · Landschreiber · Gülten · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Erbe · Güter

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8075 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8075> (Stand: 31.05.2026)