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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 Juli 18

Wilhelm III. bestätigt die Lehen des Philipp Sinold

Regest-Nr. 7937

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 121v-122r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 87 Nr. 344.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß sein +Vater Landgraf Heinrich III. den Philipp Sinold (Sennolt) mit dem Gut zu Reinheim, das Henchin Ruprecht eine Zeitlang innehatte, gen. das Echters-Haus, mit Zubehör belehnt hatte und ihm erlaubte, dieses Lehen zu verkaufen und stattdessen sein Eigengut gen. Hengen Engelmans Haus mit dem neu auf der Hofreite gebauten Haus und dem landgräflichen einen Pfund Heller als neues Burglehen zu Reinheim aufzutragen. Er belehnt ihn mit demselben Burglehen.
Sambstag nach Divisionis apostolorum.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Sinold, Philipp · Ruprecht, Henchin · Engelmann, Hengen

Other Places

Reinheim, Echters-Haus · Reinheim

Keywords

Lehen · Belehnungen · Lehen, Bestätigen von · Lehen, Auftrag als · Güter · Flurnamen · Besitzer, Abfolge von · Lehen, Kauf von · Verkäufe, Zustimmung zu · Eigengüter · Burglehen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7937 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7937> (Stand: 25.05.2026)