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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Juli 18

Wilhelm III. bestätigt die Lehen des Philipp Sinold

Regest-Nr. 7937

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 121v-122r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 87 Nr. 344.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß sein +Vater Landgraf Heinrich III. den Philipp Sinold (Sennolt) mit dem Gut zu Reinheim, das Henchin Ruprecht eine Zeitlang innehatte, gen. das Echters-Haus, mit Zubehör belehnt hatte und ihm erlaubte, dieses Lehen zu verkaufen und stattdessen sein Eigengut gen. Hengen Engelmans Haus mit dem neu auf der Hofreite gebauten Haus und dem landgräflichen einen Pfund Heller als neues Burglehen zu Reinheim aufzutragen. Er belehnt ihn mit demselben Burglehen.
Sambstag nach Divisionis apostolorum.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Sinold, Philipp · Ruprecht, Henchin · Engelmann, Hengen

Weitere Orte

Reinheim, Echters-Haus · Reinheim

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehen, Bestätigen von · Lehen, Auftrag als · Güter · Flurnamen · Besitzer, Abfolge von · Lehen, Kauf von · Verkäufe, Zustimmung zu · Eigengüter · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7937 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7937> (Stand: 25.05.2026)