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Regesta of the Landgraves of Hesse
1324 September 20
Grebenstein erhält das Recht, Mergel zu suchen
Regest-Nr. 787
- Tradition
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Copies: Abschrift (18. Jahrhundert): Staatsarchiv Marburg, Urkunden-Abschriften. Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 257 Nr. 711. - Regestum
- Landgraf Otto verleiht den Bürgern in Grebenstein das Recht, in seinem Gerichtsbezirke und auf seinen Gütern Mergel zu suchen und zu ihrem Nutzen zu gebrauchen.
Siegler: Landgraf Otto.
Datum: d. 1324 XII kal. Octobris. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Bürger · Rechte, Verleihen von · Mergel, Suche nach · Bürger · Gerichte · Güter
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 787 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/787> (Stand: 09.05.2026)

