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Regesten der Landgrafen von Hessen
1324 September 20
Grebenstein erhält das Recht, Mergel zu suchen
Regest-Nr. 787
- Überlieferung
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Abschriften: Abschrift (18. Jahrhundert): Staatsarchiv Marburg, Urkunden-Abschriften. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 257 Nr. 711. - Regest
- Landgraf Otto verleiht den Bürgern in Grebenstein das Recht, in seinem Gerichtsbezirke und auf seinen Gütern Mergel zu suchen und zu ihrem Nutzen zu gebrauchen.
Siegler: Landgraf Otto.
Datum: d. 1324 XII kal. Octobris. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürger · Rechte, Verleihen von · Mergel, Suche nach · Bürger · Gerichte · Güter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 787 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/787> (Stand: 08.05.2026)

