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Regesten der Landgrafen von Hessen

1324 September 20

Grebenstein erhält das Recht, Mergel zu suchen

Regest-Nr. 787

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Abschrift (18. Jahrhundert): Staatsarchiv Marburg, Urkunden-Abschriften.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 257 Nr. 711.
Regest
Landgraf Otto verleiht den Bürgern in Grebenstein das Recht, in seinem Gerichtsbezirke und auf seinen Gütern Mergel zu suchen und zu ihrem Nutzen zu gebrauchen.
Siegler: Landgraf Otto.
Datum: d. 1324 XII kal. Octobris.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Otto I.

Weitere Orte

Grebenstein, Bürger

Sachbegriffe

Bürger · Rechte, Verleihen von · Mergel, Suche nach · Bürger · Gerichte · Güter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 787 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/787> (Stand: 08.05.2026)