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Regesta of the Landgraves of Hesse
1493 März 1
Groppe von Fleckenbühl erhält einen Teil der Burg Bürgeln
Regest-Nr. 7789
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von F1eckenbüh1 gen. Bürgein, 3 Bürgein, mit angehängtem Siegel.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Fleckenbühl gen.Bürgeln, 3 Bürgel, mit angehängtem beschädigten Siegel.Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 76r-v. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 54, Nr. 206. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Groppe von Fleckenbühl mit seinem Teil der Burg Bürgeln, dem halben Gericht Schönstadt, und der Vogtei dort als Mannlehen sowie sechs Gulden Geld Jahrgült aus dem Zoll zu Burg-Gemünden, die der dortige Zöllner zahlen soll, wie sein +Vater und Bruder und er sie von den +Vorfahren und dem +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen.
Fritage nach dem sontage Invocavit. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Groppe von Fleckenbühl, gen. von Bürgeln · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Other Places
Bürgeln, Burg · Schönstadt, Gerichte · Schönstadt, Vogtei · Burg-Gemünden, Zoll
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Lehen, erbliche · Burgen · Schlösser · Gerichte · Zölle · Zöllner · Väter · Brüder · Verwandte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7789 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7789> (Stand: 24.05.2026)

