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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 März 1

Groppe von Fleckenbühl erhält einen Teil der Burg Bürgeln

Regest-Nr. 7789

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von F1eckenbüh1 gen. Bürgein, 3 Bürgein, mit angehängtem Siegel.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Fleckenbühl gen.Bürgeln, 3 Bürgel, mit angehängtem beschädigten Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 76r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 54, Nr. 206.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Groppe von Fleckenbühl mit seinem Teil der Burg Bürgeln, dem halben Gericht Schönstadt, und der Vogtei dort als Mannlehen sowie sechs Gulden Geld Jahrgült aus dem Zoll zu Burg-Gemünden, die der dortige Zöllner zahlen soll, wie sein +Vater und Bruder und er sie von den +Vorfahren und dem +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen.
Fritage nach dem sontage Invocavit.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Groppe von Fleckenbühl, gen. von Bürgeln · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Bürgeln, Burg · Schönstadt, Gerichte · Schönstadt, Vogtei · Burg-Gemünden, Zoll

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Lehen, erbliche · Burgen · Schlösser · Gerichte · Zölle · Zöllner · Väter · Brüder · Verwandte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7789 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7789> (Stand: 24.05.2026)