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Regesta of the Landgraves of Hesse

1492 Mai 23

Hentz von Ehringshausen verpfändet sein Lehen

Regest-Nr. 6545

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 106, Bl. 68v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 848 Nr. 2202.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. stimmt als Lehnsherr zu, daß Hentz von Ehringshausen den Heiligen- und Kirchenbau zu Oberbreidenbach, den Zehnten und den Hof vor und in Vadenrod (Fadenraide) für 128 fl. wiederkäuflich verkauft hat, muß diese Lehen aber während ihrer Verpfändung weiterhin vermannen und sie innerhalb von vier Jahren wieder einlösen. Geschieht das nicht, geht das Einlösungsrecht an den Landgrafen über.
Siegel des Ausstellers.
An mitwochen nach Cantate a. etc. 92.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Ehringshausen, Heinz von

Other Places

Oberbreidenbach, Kirchenbau · Vadenrod, Zehnter · Vadenrod, Hof

Keywords

Lehensherren · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Lehen, Vermannen von · Wiederkaufsrechte · Lehen, Weitergabe von · Einlösungsrechte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6545 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6545> (Stand: 28.05.2026)