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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Mai 23

Hentz von Ehringshausen verpfändet sein Lehen

Regest-Nr. 6545

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 106, Bl. 68v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 848 Nr. 2202.
Regest
Landgraf Wilhelm III. stimmt als Lehnsherr zu, daß Hentz von Ehringshausen den Heiligen- und Kirchenbau zu Oberbreidenbach, den Zehnten und den Hof vor und in Vadenrod (Fadenraide) für 128 fl. wiederkäuflich verkauft hat, muß diese Lehen aber während ihrer Verpfändung weiterhin vermannen und sie innerhalb von vier Jahren wieder einlösen. Geschieht das nicht, geht das Einlösungsrecht an den Landgrafen über.
Siegel des Ausstellers.
An mitwochen nach Cantate a. etc. 92.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Ehringshausen, Heinz von

Weitere Orte

Oberbreidenbach, Kirchenbau · Vadenrod, Zehnter · Vadenrod, Hof

Sachbegriffe

Lehensherren · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Lehen, Vermannen von · Wiederkaufsrechte · Lehen, Weitergabe von · Einlösungsrechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6545 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6545> (Stand: 28.05.2026)