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Regesta of the Landgraves of Hesse
1489 Dezember 21
Henne Scherer erhält das Kranicher Rod bei Darmstadt
Regest-Nr. 6495
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 57, Bl. 36v und wiederholt Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 91, Bl. 60v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 831 Nr. 2154. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. überträgt seinem Waidmann Henne Scherer wegen der ihm vielfach erwiesenen Dienste das Kranicher Rod (Kraniger rait) am Darmstädter Wald mit Zubehör und allen Gerechtigkeiten, wie es der +Hans Kranich innegehabt hat. Henne und seine Erben sollen das Rod nach ihrem Gefallen zu ihrem Besten ohne Einspruch von seiten des Landgrafen und seiner Erben gebrauchen.
Siegel des Ausstellers.
Am tage sant Thomas des heiligen aposteln a. d. 1489. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Scherer, Johann · Kranich, Hans
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Other Places
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Keywords
Waidmänner · Lehen · Lohn · Dienste, Lohn für · Flurnamen · Rodungen · Wälder · Gerechtigkeiten, zugehörige · Erben
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6495 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6495> (Stand: 27.05.2026)

