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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 Dezember 21

Henne Scherer erhält das Kranicher Rod bei Darmstadt

Regest-Nr. 6495

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 57, Bl. 36v und wiederholt Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 91, Bl. 60v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 831 Nr. 2154.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. überträgt seinem Waidmann Henne Scherer wegen der ihm vielfach erwiesenen Dienste das Kranicher Rod (Kraniger rait) am Darmstädter Wald mit Zubehör und allen Gerechtigkeiten, wie es der +Hans Kranich innegehabt hat. Henne und seine Erben sollen das Rod nach ihrem Gefallen zu ihrem Besten ohne Einspruch von seiten des Landgrafen und seiner Erben gebrauchen.
Siegel des Ausstellers.
Am tage sant Thomas des heiligen aposteln a. d. 1489.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Scherer, Johann · Kranich, Hans

Other Places

Darmstadt, Wald · Darmstadt, Kranicher Rod

Keywords

Waidmänner · Lehen · Lohn · Dienste, Lohn für · Flurnamen · Rodungen · Wälder · Gerechtigkeiten, zugehörige · Erben

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6495 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6495> (Stand: 27.05.2026)