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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Dezember 21

Henne Scherer erhält das Kranicher Rod bei Darmstadt

Regest-Nr. 6495

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 57, Bl. 36v und wiederholt Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 91, Bl. 60v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 831 Nr. 2154.
Regest
Landgraf Wilhelm III. überträgt seinem Waidmann Henne Scherer wegen der ihm vielfach erwiesenen Dienste das Kranicher Rod (Kraniger rait) am Darmstädter Wald mit Zubehör und allen Gerechtigkeiten, wie es der +Hans Kranich innegehabt hat. Henne und seine Erben sollen das Rod nach ihrem Gefallen zu ihrem Besten ohne Einspruch von seiten des Landgrafen und seiner Erben gebrauchen.
Siegel des Ausstellers.
Am tage sant Thomas des heiligen aposteln a. d. 1489.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Scherer, Johann · Kranich, Hans

Weitere Orte

Darmstadt, Wald · Darmstadt, Kranicher Rod

Sachbegriffe

Waidmänner · Lehen · Lohn · Dienste, Lohn für · Flurnamen · Rodungen · Wälder · Gerechtigkeiten, zugehörige · Erben

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6495 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6495> (Stand: 27.05.2026)