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Regesta of the Landgraves of Hesse

1499 Mai 4

Hartmann Peus wird landgräflicher Diener und Platzmeister

Regest-Nr. 6412

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 180, Bl. 110.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 736 Nr. 1964.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] nimmt Hartmann Peus zu seinem Diener und Platzmeister an, dem er den Platz des Spielbrettes überträgt und freit. Er soll im ganzen Fürstentum den Platz des Spielbrettes halten und haben, weshalb der Landgraf seinen Amtleuten die entsprechenden Anweisungen erteilt, vorbehaltlich der Gebühr und Gerechtigkeit, die Hartmann dafür jährlich zu geben zugesagt hat.
Siegel des Ausstellers.
Am sampstage nach inventionis crucis a. d. 1499.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Peus, Hartmann

Keywords

Diener, Aufnahme als · Platzmeister · Aufnahmegebühren · Spielbretter, Platz der · Gebühren · Amtleute

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6412 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6412> (Stand: 03.06.2026)