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Regesten der Landgrafen von Hessen

1499 Mai 4

Hartmann Peus wird landgräflicher Diener und Platzmeister

Regest-Nr. 6412

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 180, Bl. 110.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 736 Nr. 1964.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] nimmt Hartmann Peus zu seinem Diener und Platzmeister an, dem er den Platz des Spielbrettes überträgt und freit. Er soll im ganzen Fürstentum den Platz des Spielbrettes halten und haben, weshalb der Landgraf seinen Amtleuten die entsprechenden Anweisungen erteilt, vorbehaltlich der Gebühr und Gerechtigkeit, die Hartmann dafür jährlich zu geben zugesagt hat.
Siegel des Ausstellers.
Am sampstage nach inventionis crucis a. d. 1499.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Peus, Hartmann

Sachbegriffe

Diener, Aufnahme als · Platzmeister · Aufnahmegebühren · Spielbretter, Platz der · Gebühren · Amtleute

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6412 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6412> (Stand: 03.06.2026)