Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1498 Juni 26

Wilhelm III. gestattet seinem Hörigen Heinrich von Grebert sich zu verändern

Regest-Nr. 6367

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 134, Bl. 88.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 722 Nr. 1918.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] gestattet seinem Hörigen Heinrich von Grebert, sich nach Gefallen und Gelegenheit unbehindert vom Landgrafen erlich zu vorandern und bewilligt ihm, daß er, solange er zu Mainz wohnt, ihm (dem Landgrafen) wegen seiner Leibeigenschaft zu nichts verpflichtet, sondern derselben ledig ist.
Sekret des Ausstellers, rückseitig aufgedrückt.
An dinstage nach Johannis baptisten tag a. d. 1498.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Grebert, Heinrich von, Leibeigener

Other Places

Mainz

Keywords

Hörige · Leibeigene · Leibeigenschaft, Aussetzen der · Leibeigenschaft, Pflichten aus

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6367 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6367> (Stand: 31.05.2026)