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Regesten der Landgrafen von Hessen
1498 Juni 26
Wilhelm III. gestattet seinem Hörigen Heinrich von Grebert sich zu verändern
Regest-Nr. 6367
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 134, Bl. 88. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 722 Nr. 1918. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] gestattet seinem Hörigen Heinrich von Grebert, sich nach Gefallen und Gelegenheit unbehindert vom Landgrafen erlich zu vorandern und bewilligt ihm, daß er, solange er zu Mainz wohnt, ihm (dem Landgrafen) wegen seiner Leibeigenschaft zu nichts verpflichtet, sondern derselben ledig ist.
Sekret des Ausstellers, rückseitig aufgedrückt.
An dinstage nach Johannis baptisten tag a. d. 1498. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Grebert, Heinrich von, Leibeigener
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Hörige · Leibeigene · Leibeigenschaft, Aussetzen der · Leibeigenschaft, Pflichten aus
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6367 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6367> (Stand: 31.05.2026)

