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Regesta of the Landgraves of Hesse
1501 Januar 20
Wilhelm II. setzt Marburg und Gießen als Bürgen
Regest-Nr. 4840
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 74, Bl. 79v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 575 Nr. 1476. - Regestum
- Landgraf Wilhelm II., der seinen Räten Ritter Emmerich von Karben, Burggraf zu Friedberg, und Hans von Dörnberg d.Ä. 4000 fl. schuldet und dafür Bürgermeister und Räte seiner Städte Marburg und Gießen als Bürgen und Selbstschuldner eingesetzt hat, verspricht diesen Schadloshaltung.
Sekret des Aussteller.
Am tage Sebastiani 1501. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Karben, Emmerich von · Dörnberg, Hans d.Ä. von
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Other Places
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Keywords
Räte · Ritter · Burggrafen · Schulden · Bürgen · Bürgschaften · Schadlosbriefe · Bürgermeister · Räte · Städte · Selbstschuldner
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4840 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4840> (Stand: 21.05.2026)

