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Regesta of the Landgraves of Hesse

1501 August 14

Gudensberg verkauft an Fritzlar einen Zins

Regest-Nr. 4780

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 11, Bl. 11v-13.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 555, Nr. 1413.
Regestum
Bürgermeister, Schöffen, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Gudensberg verkaufen mit Zustimmung Landgraf Wilhelms II. den Altaristen der Peterskirche zu Fritzlar, die zum dortigen Konsortium gehören, aus den Gefällen der Stadt einen jährlichen Zins von 10 fl., jährlich am 1. Mai fällig, für 200 fl., die sie zum Nutzen ihrer Stadt verwandt haben.
Es folgen die üblichen Rechtssicherungsformeln, der Wiederkaufsvorbehalt und die ausdrückliche Zustimmungserklärung des Landgrafen, der auch siegelt.
1501 uf sonnoubent nach Laurencii.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Places

Gudensberg, Bürgermeister · Gudensberg, Gemeinde · Fritzlar, Peterskirche · Gudensberg, Gefälle

Keywords

Bürgermeister · Schöffen · Räte · Gemeinden · Städte · Verkäufe, Zustimmung zu · Altaristen · Peterskirchen · Konsortien · Gefälle · Zinsen, jährliche · Zahltermine · Wiederkaufsrechte · Rechtssicherungsformeln

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4780 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4780> (Stand: 25.05.2026)