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Regesten der Landgrafen von Hessen

1501 August 14

Gudensberg verkauft an Fritzlar einen Zins

Regest-Nr. 4780

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 11, Bl. 11v-13.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 555, Nr. 1413.
Regest
Bürgermeister, Schöffen, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Gudensberg verkaufen mit Zustimmung Landgraf Wilhelms II. den Altaristen der Peterskirche zu Fritzlar, die zum dortigen Konsortium gehören, aus den Gefällen der Stadt einen jährlichen Zins von 10 fl., jährlich am 1. Mai fällig, für 200 fl., die sie zum Nutzen ihrer Stadt verwandt haben.
Es folgen die üblichen Rechtssicherungsformeln, der Wiederkaufsvorbehalt und die ausdrückliche Zustimmungserklärung des Landgrafen, der auch siegelt.
1501 uf sonnoubent nach Laurencii.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Gudensberg, Bürgermeister · Gudensberg, Gemeinde · Fritzlar, Peterskirche · Gudensberg, Gefälle

Sachbegriffe

Bürgermeister · Schöffen · Räte · Gemeinden · Städte · Verkäufe, Zustimmung zu · Altaristen · Peterskirchen · Konsortien · Gefälle · Zinsen, jährliche · Zahltermine · Wiederkaufsrechte · Rechtssicherungsformeln

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4780 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4780> (Stand: 25.05.2026)